Luật pháp Quốc tế: Từ di sản Nuremberg đến hiện trạng  

Ein Gedanke zu “Luật pháp Quốc tế: Từ di sản Nuremberg đến hiện trạng  ”

  1. Der Beitrag von Christoph Safferling ist als Grundsatztext über die Funktion des internationalen Rechts interessant, aber gerade an den Stellen, an denen er von der historischen Analyse zu aktuellen Konflikten übergeht, sollte man sehr genau differenzieren.

    Was an Safferling überzeugt

    Sein Ausgangspunkt ist stark: Nürnberg war ein Bruch mit der Vorstellung, dass staatliche Macht ihre Verantwortlichen vor internationaler Strafverantwortung schützt. Die Grundidee Jacksons – dass Recht nur dann glaubwürdig ist, wenn es auch gegenüber den Mächtigen gilt – bleibt bis heute relevant.

    Ebenso richtig ist die Unterscheidung zwischen IGH/ICJ und IStGH/ICC:

    * Der IGH entscheidet grundsätzlich Streitigkeiten zwischen Staaten und gibt Gutachten ab.
    * Der IStGH verfolgt natürliche Personen wegen internationaler Kernverbrechen.
    * Die UN-Generalversammlung besitzt grundsätzlich keine mit dem Sicherheitsrat vergleichbare Exekutivgewalt.
    * Das Sicherheitsratssystem leidet strukturell unter dem Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder.

    Auch die Feststellung, dass das internationale Recht nicht deshalb bedeutungslos wird, weil seine Durchsetzung unvollkommen ist, ist überzeugend.

    Aber genau hier beginnt das eigentliche Problem

    Safferling schreibt teilweise so, als sei die Existenz einer Rechtsnorm und ihre Durchsetzbarkeit fast dasselbe.

    Das ist es nicht.

    Internationales Recht ist kein Weltstaatsrecht. Es besitzt keine zentrale Polizei, keine universelle Staatsanwaltschaft und keinen Weltgerichtsvollzieher. Seine Wirksamkeit beruht auf einer Kombination aus:

    Norm → Zustimmung/Vertrag → Institution → nationale Umsetzung → politische Durchsetzung → tatsächliche Macht.

    Nürnberg hat deshalb nicht die Macht durch das Recht ersetzt. Nürnberg hat vielmehr einen historischen Anspruch formuliert:

    Auch Macht soll rechtlich verantwortlich gemacht werden können.

    Das ist ein gewaltiger Unterschied.

    Besonders wichtig: Gaza

    Hier wird Safferling juristisch angreifbar, wenn aus laufenden Verfahren bereits politische Gewissheiten gemacht werden.

    Der IGH hat im Verfahren Südafrika gegen Israel bislang keine endgültige Entscheidung getroffen, dass Israel Völkermord begangen hat. Er hat vorläufige Maßnahmen angeordnet. Diese sind rechtlich verbindlich, aber sie sind keine abschließende Feststellung des Genozids. Der Gerichtshof ordnete unter anderem Maßnahmen zur Verhinderung von Handlungen nach Art. II der Genozidkonvention, zur Verhinderung und Bestrafung direkter und öffentlicher Aufstachelung sowie zur Sicherung humanitärer Hilfe und von Beweismitteln an.

    Das ist ein entscheidender Unterschied.

    Ebenso sollte man bei der Ukraine nicht formulieren, der IGH habe bereits festgestellt, dass Russland einen Genozid begangen habe. Das Verfahren Ukraine gegen Russland betrifft unter anderem die Frage der Genozidkonvention und Russlands Gegenbehauptungen; die Sache ist nicht mit einem rechtskräftigen Genozidurteil gegen Russland gleichzusetzen.

    Der interessanteste Punkt des gesamten Beitrags

    Safferling sagt sinngemäß:

    Wenn internationales Recht nur gegen schwache Staaten angewandt wird, verliert es seine normative Glaubwürdigkeit.

    Das ist richtig.

    Aber daraus folgt eine noch strengere Konsequenz, die der Text selbst konsequenter ziehen müsste:

    Die gleiche Rechtsnorm muss unabhängig davon gelten, ob der Täter Russland, Israel, die USA, Iran, Hamas oder irgendein anderer Akteur ist.

    Genau hier liegt die eigentliche Bewährungsprobe des Nürnberger Erbes.

    Nicht:

    „Wer ist der Gute?“

    sondern:

    „Welche Norm gilt – und welche Tatsachen erfüllen ihre Tatbestandsmerkmale?“

    Das gilt für Angriffskrieg ebenso wie für Kriegsverbrechen, Geiselnahme, Folter, Vertreibung, Terrorismus, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid.

    Und damit entsteht eine wichtige Korrektur an Safferling

    Seine Forderung nach Universalität ist überzeugender als manche seiner konkreten politischen Schlussfolgerungen.

    Denn Universalität bedeutet auch, zwischen verschiedenen Straftatbeständen nicht rhetorisch zu wechseln.

    Ein Angriffskrieg ist nicht automatisch Genozid.

    Ein Kriegsverbrechen ist nicht automatisch Genozid.

    Eine rechtswidrige Besatzung ist nicht automatisch Genozid.

    Eine hohe Zahl ziviler Todesopfer ist nicht automatisch Genozid.

    Und umgekehrt macht das Vorhandensein militärischer Ziele einen konkreten Angriff nicht automatisch rechtmäßig.

    Jeder Tatbestand besitzt eigene objektive und subjektive Voraussetzungen.

    Der Maßstab Nürnberg

    Gerade deshalb würde ich den stärksten Gedanken des Beitrags noch weiterführen:

    Nürnberg verlangt nicht politische Symmetrie, sondern rechtliche Symmetrie.

    Wenn Russland wegen eines Angriffskrieges rechtlich verantwortlich gemacht wird, muss derselbe Rechtsmaßstab auch gegenüber anderen Staaten gelten.

    Wenn Hamas wegen der Tötung und Geiselnahme von Zivilisten verfolgt wird, darf die Existenz dieses Verbrechens nicht zur Aufhebung der Verpflichtungen Israels gegenüber der Zivilbevölkerung führen.

    Wenn Israel wegen möglicher Verstöße untersucht wird, darf daraus nicht automatisch eine politische Vorverurteilung entstehen.

    Und wenn die USA internationales Recht verletzen, darf ihre Bündnis- oder Wirtschaftsmacht keinen anderen Rechtsmaßstab erzeugen.

    Das wäre tatsächlich die konsequente Fortsetzung des Nürnberger Gedankens: nicht „Recht gegen unsere Gegner“, sondern „Recht über uns alle“.

    Gerade deshalb ist Safferling am stärksten, wenn er das internationale Recht gegen seine politische Instrumentalisierung verteidigt – und am schwächsten, wenn seine eigene Darstellung den Eindruck erweckt, bestimmte aktuelle Rechtsfragen seien bereits entschieden, obwohl sie sich noch im gerichtlichen Verfahren befinden.

    „Mit Unterstützung von ChatGPT erstellt und redaktionell überprüft.“

    Like

Hinterlasse einen Kommentar