Hiện tại và tương lai của chủ nghĩa Hồi giáo chính trị toàn cầu

Ein Gedanke zu “Hiện tại và tương lai của chủ nghĩa Hồi giáo chính trị toàn cầu”

  1. Islam, Islamismus und Dschihadismus dürfen nicht gleichgesetzt werden

    Der Beitrag von Colin P. Clarke und Clara Broekaert ist als Analyse des globalen Dschihadismus wichtig, sollte aber mit einer entscheidenden begrifflichen und historischen Differenzierung gelesen werden: Islam, Islamismus, Salafismus und dschihadistischer Terrorismus sind nicht Synonyme.

    Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt Islamismus ausdrücklich als ein heterogenes Spektrum politischer Ideologien – von Akteuren, die ihre Vorstellungen innerhalb bestehender Rechtsordnungen verfolgen, bis zu solchen, die politische Systeme gewaltsam stürzen wollen. Terrorismus ist daher eine spezifische, nicht die allgemeine Erscheinungsform des Islamismus. (bpb.de⁠)

    Historisch ist zudem Vorsicht vor linearen Ursprungsmythen geboten. Ibn Taymiyya, al-Banna, Qutb, Azzam, al-Qaida und der IS gehören unterschiedlichen historischen Kontexten an. Aus der Wirkungsgeschichte einzelner Ideen folgt keine einfache Kausalgleichung „klassische islamische Theologie → moderner Terrorismus“. Wissenschaftlich müsste man vielmehr politische Repression, Kolonialgeschichte, Staatszerfall, Bürgerkriege, ausländische Interventionen, soziale Marginalisierung, Organisationsdynamiken und individuelle Radikalisierungsprozesse gemeinsam betrachten.

    Gleichzeitig darf Differenzierung nicht zur Verharmlosung führen. Al-Qaida und IS haben systematisch terroristische Gewalt gegen Zivilisten eingesetzt und verfolgen eine Ideologie, die mit elementaren Grundsätzen des modernen Menschenrechtsschutzes unvereinbar ist. Der UN-Sicherheitsrat unterhält deshalb weiterhin ein Sanktionsregime gegen IS/Da’esh, al-Qaida und verbundene Personen und Organisationen; die Maßnahmen umfassen insbesondere Vermögenssperren, Reiseverbote und ein Waffenembargo. Die entsprechende Liste wurde noch im Juli 2026 aktualisiert. (Vereinte Nationen⁠)

    Interessant ist zugleich die Entwicklung Syriens. Der Sicherheitsrat strich im November 2025 Ahmed al-Sharaa und Anas Hasan Khattab von der ISIL-/Al-Qaida-Sanktionsliste. Das zeigt, dass internationale Politik zwischen Vergangenheit, gegenwärtiger Funktion und überprüfbarem Verhalten unterscheiden muss. Eine frühere ideologische oder organisatorische Verbindung darf weder automatisch ewige Verdammung noch automatische politische Rehabilitierung bedeuten. Entscheidend sind überprüfbare Tatsachen, Rechtsstaatlichkeit und konkretes Verhalten. (Vereinte Nationen⁠)

    Mathematisch gesprochen ist die Gleichung

    Muslim ≠ Islamist ≠ Salafist ≠ Dschihadist ≠ Terrorist.

    Eine Mengeninklusion ist möglich, aber eine Identitätsgleichung wäre logisch falsch. Wer aus der Existenz dschihadistischer Gruppen auf „den Islam“ schließt, begeht denselben Kategorienfehler wie jemand, der aus christlichem, jüdischem, buddhistischem oder atheistischem Extremismus auf die Gesamtheit der jeweiligen Weltanschauung schließt.

    Juristisch ist die Grenze noch klarer: Nicht die religiöse Identität eines Menschen entscheidet über seine strafrechtliche Verantwortlichkeit, sondern konkretes Verhalten, Tatbestand, Vorsatz und individuelle Schuld. Der universelle Menschenrechtsschutz schützt Glaubensfreiheit ebenso wie die körperliche Unversehrtheit Andersdenkender. Art. 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte schützt Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; zugleich verpflichtet das Völkerrecht Staaten zum Schutz vor Terrorismus und schwersten Menschenrechtsverletzungen.

    Auch ethisch ist die Unterscheidung unverzichtbar. Im Koran heißt es: „Wer einen Menschen tötet … es ist, als hätte er die ganze Menschheit getötet“ (5:32). Unabhängig von theologischen Auslegungsfragen widerspricht die pauschale Tötung Unbeteiligter damit einer elementaren ethischen Logik: Der Wert eines Menschen darf nicht von seiner Religion, Nationalität oder politischen Zugehörigkeit abhängig gemacht werden.

    Die eigentliche Herausforderung der Gegenwart besteht deshalb in einem doppelten Nein:

    Nein zum islamistischen Terrorismus und zu jeder religiösen Rechtfertigung politischer Gewalt.

    Aber ebenso:

    Nein zur Kollektivschuld gegenüber Muslimen und zur Gleichsetzung einer Weltreligion mit ihren extremistischen politischen Minderheiten.

    Eine aufgeklärte Sicherheits- und Integrationspolitik muss beides gleichzeitig leisten: terroristische Netzwerke konsequent bekämpfen und die Religionsfreiheit, Menschenwürde und Gleichheit der friedlichen Mehrheit schützen.

    Gerade darin liegt die wissenschaftlich, juristisch und moralisch belastbare Mitte: Nicht die Religion eines Menschen macht ihn zum Feind – sondern nachweisbare Gewalt, Terror und konkrete rechtswidrige Handlungen.

    Quellen: Bundeszentrale für politische Bildung, APuZ 16–19/2025 – Islamismus; Clarke/Broekaert, „Gegenwart und Zukunft des globalen Islamismus“, 11.04.2025; UN-Sicherheitsrat, ISIL-/Al-Qaida-Sanktionsregime nach Resolution 2734 (2024); UN-Sicherheitsrat, Resolution 2799 (2025); Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Art. 18. (bpb.de⁠)

    „Mit Unterstützung von ChatGPT erstellt und redaktionell überprüft.“

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