Kim Them Do
Tóm tắt: Chưong IV đề cập tới các ảnh hưởng các hoạt động sát nhập của các doanh nghiệp trong toàn cầu và chính sách kiểm soát của các quốc gia. Đối với doanh nghiệp quốc tế sẽ có nhiều thuận lợi và bất lợi khi thu tóm hay sát nhập. Đễ kiểm soát các hoạt động này, các quốc gia cũng cần phải thay đổi các luật lệ về cạnh tranh và mậu dịch. Không những thế mà hoạt động kinh doanh này còn gây ảnh hưởng lan ra trong xã hội. Dân chúng và công nhân sẽ có nhưng phản ứng khác nhau khi thất nghiệp. Vai trò của ngân hảng và công đoàn sẽ phải thay đổi.
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Kapite 4 Auswirkungen der globalen Fusionsaktivitäten auf die Kontrollpolitik der Nationalstaaten
Die bisher vorgestellten analytischen Konzepte und Analysemethoden werden in den folgenden Abschnitten durch die Anwendung in den Bereichen der Kontrollpolitik der Fusionsaktivitäten der international agierenden Unternehmen beispielhaft demonstriert. Wie bereits oben erörtert sind in den letzten Jahren Fusionsaktivitäten unter verschiedenen Aspekten der Globalisierung zu stark diskutierten Themen geworden. Bei der folgenden Diskussion geht es nicht darum, einen detaillierten Überblick über die gesamte Entwicklung zu rekonstruieren. Stattdessen liegt das Augenmerk auf den Implikationen der Globalisierung für das Handeln der Großunternehmen und Nationalstaaten im Bereich der Fusionspolitik. Aus diesem Grund sind die Fusionsaktivitäten unter zwei Gesichtspunkten zu erfassen: Es wird erstens gefragt, warum Großunternehmen Fusionsaktivitäten als strategische Option genutzt haben, indem die Hin-tergründe der Fusionsentscheidung überblickartig dargestellt werden. Zweitens stellt sich die Frage, welche Auswirkungen unternehmerische Fusionsaktivitäten auf die nationalstaatliche Fusionskontrollpolitik haben können. Dabei ist zu beachten, dass und auf welche Art und Weise die nationalstaatliche Politik bei dieser drastischen Entwicklung Anpassungszwängen unterliegt.
Fusionsaktivitäten als unternehmerisches Handeln
Ein wichtiger Aspekt von Globalisierung ist die Zunahme der internationalen Wirtschaftsverflechtung. Wesentliche Faktoren für diese Entwicklung sind die Steigerung des internationalen Handelsverkehrs und ausländischer Direktinvestitionen. Sie sind als Antriebskräfte der wirtschaftlichen Globalisierung an-zusehen. An dieser Stelle geht es nicht darum, solche Antriebskräfte zu erklären, sondern darum, die Fusionsgründe aus Sicht der Großunternehmen zu be-leuchten. Auffällig ist etwa, dass Großunternehmen gerade in Zeiten drastischer Veränderungen international tätig werden wollen. Verbunden mit der Verfolgung der Internationalisierungsstrategie stellt sich außerdem die Frage, warum sie Fusionsaktivitäten als strategische Handlungsoption nutzen. Die Vor- und Nachteile dieser unternehmerischen Strategie sind dabei in Erwägung zu ziehen. Die Hintergründe werden im Folgenden überblickartig dargestellt.
Die Vorteile von Fusionen
Bei zusammengeschlossenen Großunternehmen sind die folgenden erwarteten Vorteile zu nennen:[1]
Hier wäre zunächst der Größenvorteil[2] in Verbindung mit Kostensenkungs-potenzialen zu erwähnen. Ein Zusammenschluss bietet im Allgemeinen die Möglichkeit, die Produktion einer größeren Einheit zu erreichen. Bei einer Erhöhung der Ausbringungsmenge sinken zugleich die Stückkosten des hergestellten Gutes beträchtlich. Auch durch das Zusammenfügen unterschiedlicher Produktionsbereiche können Kosten gesenkt werden. Durch diese Einsparung haben die fusionierten Unternehmen bessere Möglichkeiten, ihre Zielsetzungen zu realisieren. Neue Investition oder Rücklagen sind Beispiele dafür.
Es ist also nicht zu verkennen, dass Verbundvorteile auftreten können, wenn die Fusion erfolgreich zustande kommt.[3] Diese können insbesondere dann realisiert werden, wenn eine gemeinsame Produktion von mehreren verschiedenen Produkten technisch möglich ist, wenn also verschiedene Tätigkeiten in einer zentralisierten Steuerung zusammengefasst werden können. Aus Sicht des Verbrauchers ist es immer optimal, wenn er nicht nur verschiedene Typen von Produkten, sondern auch eine Finanzierungsmöglichkeit und sämtliche Services unter einem Dach finden kann. Eine Veränderung der unternehmerischen Struktur als solche ist nicht nur verbraucherfreundlich, sondern auch vorteilhaft für die Unternehmen. So ist es z.B. effektiver, wenn Vertrieb und Finanzdienstleistung zusammengeschlossen werden können. Dies gilt auch für die Zusammenlegung der Bereiche Forschung und Entwicklung, da eine Zusammenarbeit hier Synergieeffekte für die Unternehmen hervorbringen kann. Da diese beiden Bereiche in der Prozesstechnologie langfristig zusammen-wirken können, kann es zu einer beträchtlichen Verringerung der Stückkosten oder zu einer Verbesserung der Produktqualität kommen.
Managementvorteile[4] gehören auch zu möglichen positiven Effekten. Bei diesen Vorteilen geht es um die Nutzungspotenziale vorhandener Erfahrungen von verschiedenen Unternehmen in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Niveaus, wenn sie fusioniert haben. Dies ist durchaus denkbar, wenn verschiedene Know-hows effektiv kombiniert werden können. Verbunden mit den hier vorgestellten möglichen Vorteilen bleibt noch die Frage, inwieweit neue Organisationsformen tatsächlich mit Kosten- und Managementvorteilen für die fusionierten Unternehmen in Beziehung stehen können. Eine Antwort darauf lässt sich hier nur empirisch für den Einzelfall finden.
Ein oftmals angeführtes Argument für die Befürwortung der Fusionsentscheidung sind Wettbewerbseffekte[5], also die Verbesserung der Wettbewerbsposition von Unternehmen. Dies kann zu einer Steigerung der inter-nationalen Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen führen. Ziel der fusionierten Unternehmen ist es, die Marktstruktur zu verändern und dabei ihre Marktmacht zu erhöhen[6] bzw. die ihrer Konkurrenten zu beschränken. Parallel dazu erhöhen sie Marktanteile und Gewinne. Ein wichtiger Effekt kann auch die Erwartung einer gesicherten Position in einem globalen Wettbewerbsumfeld sein, das ständigen Veränderungen unterworfen ist. Dies kann durch die Nutzung unterschiedlicher Standortbedingungen, den gesicherten Zugang zum Kapitalmarkt, die Diversifikation des unternehmerischen Risikos und die Minimierung des Insolvenzrisikos erreicht werden.
Die Nachteile von Fusionen
Neben den angesprochenen Fusionsvorteilen ergeben sich für die beteiligten Unternehmen viele mögliche Risiken.[7]
Bei einem Zusammenschluss von Unternehmen aus verschiedenen Ländern zu einem einheitlichen globalen Unternehmen ist die Integration sowie die Kon-trolle der neuen gesamten Organisation eine große Herausforderung. Die Informations- und Kontrollkosten beim Aufeinandertreffen der unterschiedlichen Unternehmensstrukturen können immens sein. Unterschiedliche Ausbildungsniveaus der verschiedenen Belegschaften von verschiedenen Standorten können zu Reibungsverlusten führen. Der Anpassungsdruck für die effektive Reorganisation ist eine Herausforderung für das Management. Es steht immer zu fürchten, dass kulturelle Unterschiede bei der Unternehmensführung auf Dauer ungelöst bleiben.[8]
Wie können viele Einzelaktivitäten optimal strukturiert und koordiniert wer-den? Das ist eine Kostenfrage der Reorganisation, die hier nicht detailliert erörtert werden kann. Es ist zweifelhaft, ob Effizienzgewinne höher als Koordinationskosten sind, wie oft argumentiert wird. Die gelungene Nutzung der hier angesprochenen Potentiale lässt sich an dieser Stelle nicht empirisch beurteilen.
Fusionen sind zweischneidige Schwerter, deren Vorteile und Risiken im Vorhinein immer schwer zu beurteilen sind und die auf vielen möglichen Motiven der beteiligten Unternehmen basieren können. Die Beurteilung der Fusionsentscheidung ist von der Branche und Marktsituation abhängig. Aus diesem Grund können die Nachteile von Fusionen in allgemeiner Art an dieser Stelle nicht dargestellt werden und eine zwingende Befürwortung zugunsten einer bestimmten Fusionsentscheidung nicht abgeleitet werden.[9]
Fusionskontrolle als staatspolitisches Handeln
Die Fusionsaktivitäten der Großunternehmen haben nicht nur Auswirkungen auf die Mobilität der Weltwirtschaft, sondern auch auf die Wirtschaftspolitik einzelner Nationalstaaten. Hier stellt sich die Frage, auf welche Art und Weise sich die Fusionsaktivitäten der international operierenden Unternehmen auf die nationalstaatliche Politik auswirken können. Beispiele sind etwa Veränderungen der Wettbewerbs-, Regulierungs- und Gesellschaftspolitik.
Implikation für die Wettbewerbspolitik
Wie oben bereits erörtert ist die Wettbewerbspolitik ein fester Bestandteil der Wirtschaftspolitik des Nationalstaates. Sie hat die Aufgabe, den Wettbewerb auf Märkten aufrechtzuerhalten[10] und spielt eine positive Rolle in der gesamt-wirtschaftlichen Entwicklung. Aus dieser Zielsetzung heraus ist zunächst zu klären, welche Wirkungen Markteintritte der fusionierten Unternehmen auf das Wettbewerbsverhältnis im Inland haben können.[11]
Es wird im Allgemeinen erwartet, dass die fusionierten Unternehmen einen Beitrag zur Wettbewerbsintensität[12] der einzelnen Ländermärkte leisten können. Die weltweite Liberalisierung des Handels und des Dienstleistungsverkehrs sowie die verbesserten Möglichkeiten des internationalen Kapitalverkehrs[13] sind die wesentlichen Gründe dafür, dass die Marktbeteiligung für die fusionierten Unternehmen drastisch erleichtert worden ist. Dies hat zur Folge, dass die Zahl der ausländischen Anbieter auf lokalen Märkten deutlich zugenommen hat und die Wettbewerbsintensität gestiegen ist.
Dieser Effekt ist nicht unbedingt unerwünscht, aber es lässt sich hieraus auch die Befürchtung ableiten, dass die Wettbewerbsintensität auf den Märkten beeinträchtigt werden könnte, wenn durch die steigende Zahl ausländischer Anbieter auf lokalen Märkten die Zahl der Marktteilnehmer zu stark reduziert wird, da der Konkurrenzdruck für die bereits im betreffenden Markt befindlichen Unternehmen zunächst einmal steigt. Bezüglich des Eintritts fusionierter Unternehmen in einen Markt unterscheidet die Literatur zwischen unmittelbarer und mittelbarer Wirkung. Bei der ersten Wirkung handelt es sich um eine Erhöhung der Anzahl der Anbieter auf dem betreffenden Markt, nachdem die ausländischen Unternehmen durch Export oder mit der Neugründung einer Produktionsstätte dort eingetreten sind. Eine mittelbare Wirkung kann erst nach einer gewissen Zeit festgestellt werden, führt jedoch möglicherweise zu einem gegenläufigen Effekt: Die lokalen Anbieter könnten sich, je nach der Position am Markt, zusammenschließen oder vom Markt verdrängt werden. Insbesondere wenn das Technologiegefälle zwischen externen und lokalen Anbietern zu groß ist, treten oft Verdrängungsprozesse auf.[14]
Dazu noch ein weiteres Beispiel: Im Vergleich zu rein national tätigen Unter-nehmen stehen fusionierten Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten für Wettbewerbsbeeinträchtigungen zur Verfügung. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist ein entscheidendes Instrument für Preiskämpfe: die konzerninterne Transferpreispolitik.[15] Es handelt sich dabei um die gezielte Verfolgung einer Niedrigpreisstrategie bei der Aufteilung eines bestimmten regionalen Marktes. Ziel ist es, Tochtergesellschaften in bestimmten Märkten zeitweise zu subventionieren, um lokale Anbieter unterbieten zu können. Zu diesem Zweck müssen konzerninterne Verrechnungspreise ermittelt werden. Zunächst werden die am Markt üblichen Preise für konzernintern gelieferte Vor-, Zwischen- oder Endprodukte für begünstigte Tochtergesellschaften niedriger berechnet. Obwohl die Transferpreise den Marktpreisen entsprechen müssen, wie es gesetzliche Vorschriften verlangen, ist ein Marktpreis für viele Produkte nur schwierig zu ermitteln, woraus sich gewisse Gestaltungsspielräume für die Unternehmen er-geben[16].
Eine weitere Möglichkeit zur Verdrängung inländischer Konkurrenz besteht dann, wenn die fusionierten Anbieter bereit sind, Anlaufverluste in einem Auslandsmarkt hinzunehmen. Diese Strategie wird als Quersubventionierung bezeichnet und hat zum Ziel, im entsprechenden Markt wettbewerbsverzerrende Wirkungen hervorzurufen[17].
Angesichts der hier angesprochenen Beispiele kann festgehalten werden, dass die fusionierten Unternehmen nicht immer positive Auswirkungen auf den inländischen Wettbewerb haben. Das verstärkte Eindringen fusionierter Unternehmen mit vorherrschender Technologie in lokale Märkte kann eine negative Wirkung in der Wettbewerbspolitik des einzelnen Nationalstaates zur Folge haben. Das ist eine Herausforderung für die politischen Entscheidungsträger zwischen Offenhaltung der Märkte und Protektionismus. Wenn die Großunternehmen ihre Internationalisierungsstrategie durch ihre Fusionsaktivität erfolg-reich durchsetzen, dann können die Nationalstaaten mit ihren begrenzten Rechtsordnungen die Wirkungen dieser Umsetzung nicht mehr eigenständig kontrollieren.
Hieraus lässt sich schließen, dass Nationalstaaten die Bedingungen der internationalen Kontrolle der Fusion nicht mehr souverän bestimmen können. Wenn die Durchsetzungsfähigkeit und Effektivität der Kontrollmaßnahmen einzelstaatlicher Wettbewerbspolitik beträchtlich vermindert wird, dann ergeben sich daraus neue Herausforderungen und Anpassungsnotwendigkeiten.[18]
Implikation für die Regulierungspolitik
Die vorangegangenen Ausführungen haben gezeigt, dass Fusionsaktivitäten der Großunternehmen sich nicht nur nachteilig auf die Kontrolle der Wettbewerbspolitik durch Nationalstaaten auswirken können, sondern auch auf andere Politikfelder. Mit Blick auf die Regulierungspolitik wäre noch zu überlegen, ob die Risiken und Gefahren der Fusion noch überschaubar sind.
Diese Frage erfährt in der öffentlichen Diskussion über die Fusionsaktivitäten Aufmerksamkeit, insbesondere angesichts der regulativen Steuerungsfähigkeit des Nationalstaates in Bezug auf mächtige Unternehmen. An dieser Stelle kann diese Diskussion nicht in allen Einzelheiten verfolgt werden. Stattdessen be-schränken sich die folgenden Erörterungen auf einige wichtige Aspekte der Debatte unter dem Schwerpunkt „Regulierungswettbewerb“[19], die für den Zweck der hier vorliegenden Untersuchung von besonderer Bedeutung sind.
Fusionen auf grenzüberschreitenden Märken haben Auswirkungen auf mehrere nationalstaatliche Regierungen, also auf mehrere Jurisdiktionen. Mit dieser Verfolgung der Internationalisierungsstrategie wird die Vorstellung verbunden, dass Wettbewerb nicht nur zwischen Großunternehmen, sondern auch zwischen Nationalstaaten stattfindet.[20] Die Grundidee einer solchen Konkurrenz basiert auf der steigenden Mobilität von Unternehmen und Produktionsfaktoren. Es geht dabei nicht nur um die Frage der politischen Steuerbarkeit, sondern auch um die Schaffung attraktiver Bedingungen bei der Öffnung des Marktes. Günstige rechtliche, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine Investitionsentscheidung eines international agierenden Großunternehmens. Ist der Standort attraktiv, so fließen die mobilen Produktionsfaktoren dorthin.
Noch nie spielte die Investitionspolitik des Nationalstaates eine so entscheidende Rolle wie in den letzten Jahren. Die Nationalstaaten möchten die Möglichkeiten und Grenzen für diese erwartungsvolle Entwicklungspolitik dabei selbst bestimmen. Das ist eine Herausforderung für die politischen Entscheidungsträger geworden, da sie gegenüber den ausländischen Investoren bei der Erstellung öffentlicher Leistungen nicht mehr als alleinige Anbieter auftreten. Das traditionelle Monopolparadigma der souveränen Nationalstaaten wird allmählich durch ein Wettbewerbsparadigma abgelöst. Der Staat bietet seine Leistungen immer stärker wettbewerblich an, damit sich die Chancen für die weitere Entwicklung des eigenen Staates eröffnen.
Zu den Vorteilen eines solchen Standortwettbewerbs gehört, dass eine optimale Verwendung der mobilen produktiven Faktoren und höchste Rentabilität für die Unternehmen möglich scheinen. Zu den relevanten Bedingungen gehören Rechtsregeln (Rechtssicherheit, Eigentumsschutz, Garantie der Nichtverstaatlichung), Steueranreize (niedrige Steuersätze), Bereitstellung funktionsfähiger und billiger Infrastruktur, Gewährleistung der inneren Sicherheit etc. Der Vergleich derart vielfältiger Bedingungen für Investoren hat eine Rückwirkung auf die Reformulierung der Investitionspolitik: Eindämmung der Macht der Regierung, Erhöhung der Effizienz und Generierung von Innovation bei Bereitstellung öffentlicher Leistungen.[21] Einfach ausgedrückt muss der Staat attraktiver erscheinen und effektiver regulieren als andere Staaten.
Verbunden mit der Diskussion über den Regulierungswettbewerb ist oft die Frage gestellt worden, welche Wirkung von einer solchen Entwicklungstendenz zu erwarten ist. Teilweise wird befürchtet, dass diese Konkurrenz zu einem race to the bottom führen könne,[22] sich also systematisch der niedrigste Regulierungsstandard durchsetzen würde. Empirische Forschungen haben dies bisher nicht bestätigt. Das Gegenteil ist der Fall, denn es wird oft ein race to the top festgestellt.[23] Die theoretische Diskussion zu diesem Thema kann hier nicht vertieft werden. Wichtig ist lediglich, dass tatsächlich ein Regulierungswettbewerb im Prozess der internationalen Wirtschaftverflechtungen besteht. Die Staatspolitik muss bessere Regulierungsmöglichkeiten entdecken, um Innovationseffekte der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes entfalten zu können.
Auf Grund der unterschiedlichen Anforderungen der Unternehmen kann keine mögliche Ideallinie für die Regulierungspolitik festgestellt werden. Zu konstatieren ist lediglich, dass der durch die Fusionsaktivitäten entstehende Druck auf Regierungen, vorteilhafte Voraussetzungen für einen wirksamen Wettbewerb zu schaffen, enorm ist. Dabei geht es vor allem um die Gestaltung von Regeln, um Bedingungen und Folgen von steigenden Fusionsaktivitäten anzupassen.
Implikation für die Gesellschaftspolitik
Wenn Zusammenschlüsse von Unternehmen zustande kommen, dann scheint ihre Monopolisierungstendenz durch Marktbeherrschung fast unausweichlich zu sein. Um einen Missbrauch des sich daraus entwickelnden Monopols zu verhindern, erscheint staatliche Kontrolle als notwendig. Diese Kontrolle der unternehmerischen Gestaltungsmacht ist sicherlich auch in sozialpolitischer Hinsicht erforderlich. Der Grund dafür liegt darin, dass die Fusionsentscheidungen von Großunternehmen fast ausschließlich auf Grundlage von Rentabilitäts-erwägungen getroffen werden. Patriotische Überlegungen spielen keine besondere Rolle und soziale Funktionen von fusionierten Unternehmen dürfen zumindest nicht per se erwartet werden. Aus diesem Grund ist die sozialpolitische Kontrolle durch den Nationalstaat in Bezug auf die durch die Fusionen entstandenen Effekte notwendig. Die Staatspolitik muss bei der Verfolgung der Fusionskontrollpolitik auch die Ziele der Fusionsvereinbarung durch Großunternehmen berücksichtigen, um Risiken und Gefahren vorzubeugen und gegebenenfalls den sozialen Frieden zu wahren oder wiederherzustellen.
Die gesellschaftspolitische Relevanz der Fusionskontrolle ist kein neues Thema, sondern wird seit langem erkannt.[24] Im Zuge des Globalisierungsdiskurses ist diese Debatte allerdings wieder stärker aufgeflammt. Aus einer differenzierten Sicht kann die Sozialpolitik von Großunternehmen weder verharmlost noch verteufelt werden. Stattdessen soll an dieser Stelle ein Blick auf einige typische Gefährdungspotentiale für Gesellschaften durch Zusammenschlüsse auf Märkten geworfen werden.
Wie bereits erörtert erscheinen die wirtschaftliche Größe und die zunehmende politische Gestaltungsmacht der fusionierten Unternehmen aus politischer Sicht tendenziell unkontrollierbar zu sein. Der Prozess der Markterweiterung durch Fusionsaktivitäten führt nicht nur zu einer wesentlichen Änderung des wirtschaftlichen Ziels der betreffenden Unternehmen, sondern auch zu einer allgemeinen gesellschaftlichen Verunsicherung überhaupt. Dabei ist eine Aus-sicht auf Verschlechterung der materiellen Lebensverhältnisse durch Arbeitslosigkeit im Zuge von Entlassungen nur ein Faktor. Entscheidend ist vielmehr der durch das Gefühl sozialer Unsicherheit und totaler Abhängigkeit hervorgerufene Wandel, der durch die beherrschende Gestaltungsmacht der fusionierten Unternehmen ausgelöst wird. Bei genauerem Hinsehen ist feststellbar, dass es bei dieser Auswirkung nicht nur um das Risiko des Einzelnen geht, sondern vielmehr um die Wohlfahrt der gesamten Gesellschaft.
Bei einer Fusionsplanung handelt es sich in der Regel um eine Schlüsselentscheidung, die aufgrund einer wirtschaftlich rationalen Erwägung und Bewertung gewonnen wird. Wenn die Internationalität der Geschäftstätigkeit im Mittelpunkt des wirtschaftlichen Interesses des fusionierten Unternehmens steht, dann werden die Entscheidungen als solche entsprechend zentralisiert und entpersonalisiert. Aus dieser Sicht dienen die persönlichen Verhältnisse der Beschäftigten (z.B. Kündigungsschutz) sowie die lokalen und regionalen Belange (z.B. Förderungswürdigkeit von einem bestimmten infrastrukturellen Entwicklungsprojekts) nicht als die Entscheidungskriterien für die Unternehmen. Aus der Strategie zu Gunsten einer zu erwartenden Fusion heraus können Entfremdungseffekte zu Lasten einer bestimmten Nation oder Region eintreten. Unternehmerische Rentabilitätserwägungen lassen nicht nur wichtige wirtschaftspolitische Interessen des Staates überhaupt unberücksichtigt, sondern sie führen auch zu sozialen Ungerechtigkeiten und zur Disparität regionaler und nationaler Entwicklungen. Unter diesen Umständen kann von einer vom Großunternehmen wahrgenommenen Sozialverpflichtung nicht die Rede sein.
Hinzu kommt noch eine weitere Auswirkung auf die Gesellschaftspolitik: Die gesellschaftliche Sonderstellung von Großunternehmen führt zu einer gewissen Einflussmöglichkeit auf politische Entscheidungen. Grundsätzlich betrachtet haben Großunternehmen viele Möglichkeiten, wirtschaftspolitische Entscheidungen des Nationalstaates maßgeblich zu beeinflussen. Zu denken ist etwa an die Industriepolitik. Die Rettungsaktion zu Gunsten des Philipp-Holzmann-Konzerns im Jahr 1999 ist ein Beispiel dafür.[25] Durch diese bevorzugte Hilfe durch den Staat kann in der Praxis eine solche gesellschaftspolitische Bedeutung bestätigt werden.
Zur Verdeutlichung der gesellschaftspolitischen Bedeutung der fusionierten Unternehmen kann hier auch noch das Beispiel der Übernahme der Mannesmann AG durch Vodafone Airtouch angeführt werden.[26] Es geht dabei um eine erfolgreiche feindliche Übernahme, die in der deutschen Wirtschaftsgeschichte noch nie zuvor stattgefunden hat. An dieser Stelle kann ihre medienwirksame Entstehungsgeschichte nicht vollständig dargestellt werden. Stattdessen konzentriert sich die folgende Darlegung auf die Frage, welche gesellschaftlichen Veränderungen dazu haben führen können, dass diese spektakuläre Übernahme überhaupt möglich geworden ist. Im Zentrum steht dabei in diesem Kontext die Frage, warum dieser Wandel für gesellschaftspolitische Belange so bedeutsam ist.
Die Fusionsaktivität zwischen deutschen Unternehmen war bis in die 1990er Jahre hinein gering. Kamen solche Transaktionen vor, wurden sie in der Regel als freundliche Übereinstimmung, also nicht als feindliche Aktion eingestuft. Es gab viele Faktoren, die feindliche Übernahmen wenig wahrscheinlich machten. Die Eigentümerstrukturen deutscher Unternehmen sind ein Beispiel dafür. Sie sind überwiegend durch Aktienbesitz charakterisiert. Nur wenige Großunternehmen befinden sich dagegen in mehrheitlichem Streubesitz. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass die deutschen Großbanken entscheidende Funktionen in den verschieden Branchen des Wirtschaftslebens wahrnehmen. Gegenüber Unternehmenskunden sind sie nicht nur Kreditgeber und Aktienverwalter, sondern auch Kontrolleur. Durch diese personelle und funktionale Verflechtung spielen sie eine zentrale Rolle bei unternehmenspolitischen Entscheidungen. Wichtig ist auch die Beteiligung der Arbeitnehmervertretung an der Leitung von Unternehmen. Bei der Übernahme der Aufsichtsratsfunktion kann die Gewerkschaft einen starken Einfluss bei jeder Änderung der Unternehmenspolitik gewinnen, indem sie die Entscheidungsmacht im Gremium begrenzt. Die hemmende Wirkung durch das deutsche Wirtschaftsrecht, insbesondere durch das Aktienrecht, ist ein Charakteristikum für diese Entwicklung. Die Beschränkung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist ein weiteres Merkmal, das für eine potentiale Übernahme erschwerend wirkt.[27] Es stellt sich also die Frage, welche Umstände dazu beigetragen haben, dass eine feindliche Übernahme erfolgreich sein konnte.
Hier fällt zunächst die veränderte Rolle der Großbanken in dieser Auseinandersetzung auf. In Bezug auf den Ausgang des Übernahmekampfs ist zu konstatieren, dass die Deutsche Bank als Hausbank von Mannesmann sehr zurückhaltend war. Diese Vorgehensweise basierte auf einem Strategiewechsel, da sie sich in der Öffentlichkeit als moderne Investmentbank präsentieren wollte. Die Beratung und Begleitung bei Fusionen und Übernahmen gehören zu den lukrativsten Geschäftfeldern der Investmentbanken,[28] weswegen die Deutsche Bank die feindliche Übernahme auch tatkräftig unterstützt hat. Diese Ausrichtung will sie nunmehr verstärken, was bedeutet, dass die klassische Loyalitätsbeziehung als Hausbank zum Unternehmen zunehmend an Bedeutung verliert. Die Deutsche Bank reformiert die bisherige Kontrollstruktur, in-dem sie keinen Aufsichtsratsvorsitz in Nichtfinanzunternehmen mehr über-nimmt, weil sie nicht mehr als Störfaktor im Zuge feindlicher Übernahmen an-gesehen werden möchte.[29]
Nicht nur die Banken, sondern auch die Betriebsräte und Gewerkschaften haben bei der Implementierung der Übernahme ihre klassische Rolle geändert. Der Telekommunikationsbereich stellte damals ein boomendes Segment von Mannesmann dar, während die klassischen Bereiche Engineering, Automobilzubehör und Röhren nicht mehr überlebensfähig waren. Aus der Sicht von Betriebsrat und Gewerkschaft waren im Fall der Übernahme des Telekommunikationsbereichs von Mannesmann durch Vodafone massive Arbeitsplatzverluste ausgeschlossen. Der Grund dafür lag darin, dass Mannesmann ein kerngesundes Unternehmen mit hervorragender Perspektive war.
Zu Beginn wiesen Betriebsrat und Gewerkschaft das Angebot der freundlichen Übernahme durch Vodafone mit der Begründung zurück, dass der Anbieter keine Klarheit über seine Absicht schaffen könne. Nachdem die Konzernleitung das Übernahmeangebot abgelehnt hatte, unterstützten der Betriebsrat und die Gewerkschaft diese Strategie und verzichteten zugleich auf den Kampf gegen die feindliche Aktion, wobei Mitte November 1999 knapp 500 Beschäftigte von Mannesmann auf die Straße gingen, um gegen die feindliche Übernahme zu protestieren. Doch auch hier waren keine kämpferischen Reaktionen von Betriebsrat und Gewerkschaft im traditionellen Sinne der Solidarität zu beobachten.
Aus dieser bemerkenswerten Änderung der Strategie der Arbeitnehmervertretung[30] geht hervor, dass die Aktionärsinteressen letztendlich eine beherrschende Stellung im Rahmen der Interessenkonflikte eingenommen hatten. Diese Änderung der Strategie hatte eine derartige gesellschaftspolitische Wirkung, dass die feindliche Übernahme möglich wurde.[31] Die hemmende Wirkung des traditionellen Aktienrechts wurde mittlerweile nachhaltig geschwächt. In der Zwischenzeit sind das Wirtschaftsrecht und hier insbesondere das Unternehmensrecht sowie das Aktienrecht zum Teil reformiert. Wichtigstes Resultat ist, dass feindliche Übernahmen nicht mehr grundsätzlich verboten sind.[32]
Alle gesellschaftlichen Veränderungen, die hier geschildert wurden, führten also zu einem tief greifenden Wandel im Wirtschaftsleben, so dass eine feindliche Übernahme in der deutschen Unternehmenslandschaft möglich wurde. Daraus ist zu schließen, dass es eine Wechselwirkung zwischen Gesellschaft und Unternehmenslandschaft gibt. Fusionsaktivitäten können eine gesellschaftspolitische Wirkung entfalten und umgekehrt. Jede gesellschaftliche Änderung kann Fusionsaktivitäten verhindern oder ermöglichen.
Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass die Bedeutung der Fusionsaktivitäten weltweit zugenommen hat, während die Steuerungsfähigkeit der Nationalstaaten schwächer geworden ist. Die Praktiken der internationalen Unternehmen sind dabei immer undurchschaubarer geworden sind. Angesichts der beschriebenen Auswirkungen der Fusionsaktivitäten auf die wettbewerbs-, regulierungs- und gesellschaftspolitischen Änderungen lässt sich feststellen, dass die Staatspolitik bei dieser Entwicklung nicht nur beobachten, sondern auch je nach wirtschaftspolitischer Zielsetzung entsprechend intervenieren sollte. Die Frage, wie genau das passieren sollte, wird in der folgenden Analyse diskutiert.
[1] Sehr ausführliche Begründungen aus volkwirtschaftlicher Sicht s. Kinne, Konstanze (2000): a.a.O. S. 22 ff.; Monopolkommission Hauptgutachten (1998,1999): a.a.O. S. 415-418.
[2] Kleinert, Jörn; Klodt, Henning (2002): a.a.O. S. 13-15; Siedenberg, Axel (2002): a.a.O. S. 21 in: Oberender, Peter (Hrsg.): a.a.O.
[3] Kleiner, Jörn; Klodt, Henning (2002): a.a.O. S. 13-15; Siedenberg, Axel, (2002): a.a.O. ; Oberender, Peter (2002): a.a.O.; Kinne, Konstanze (2000): a.a.O.
[4] Kleiner, Jörn; Klodt, Henning (2002): a.a.O.; Siedenberg, Axel (2002) a.a.O. S. 25-29 in: Oberender, Peter (Hrsg.) a.a.O.; Kinne, Konstanze (2000): a.a.O. S.39.
[5] Kleinert, Jörn; Klodt, Henning (2002): a.a.O.; Siedenberg, Axel (2002): a.a.O. in: Oberender, Peter (Hrsg.): a.a.O.
[6] Kinne, Konstanze (2000): a.a.O. S. 39.
[7] Einen guten Überblick über die aktuelle Entwicklung bietet Seidesjachts, Jo (2005): Warum Fusionen scheitern, Von Informationen und Integrationsanstrengungen in:WZB Miteilung Heft 108, S.16- 19; Kinne, Konstanze (2000): a.a.O. S. 85 ff.
[8] Auch so bei Kleinert, Jörn; Klodt, Henning (2002): a.a.O. in: Oberender, Peter (Hrsg.): a.a.O.; mit Beispielen aus dem Finanzsektor s. Siedenberg, Axel (2002): a.a.O. S. 31 in: Oberender, Peter (Hrsg.): a.a.O.
[9] Kleinert, Jörn; Klodt, Henning (2002) a.a.O. S. 18-19 in : Oberender, Peter (Hrsg.): a.a.O.
[10] Hier ist die liberale Wirtschaftspolitik der demokratischen westlichen Nationalstaaten ge-meint. Zu ökonomischen Begründungen aus wettbewerbspolitischer Theorie s. z. B Schmidt, André (2000): Wettbewerbspolitik im Zeitalter der Globalisierung in: Walter, Harmut (Hrsg.): Wachstum, Strukturwandel und Wettbewerb, Stuttgart, 379-415; Großmann, Harald; Koopmann, Georg (1998): Handel und Wettbewerb. Auswirkungen von Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Unternehmen auf die internationale Arbeitsteilung, Baden-Baden.
[11] Eineetwas eingehenderes Darstellung findet sich bei Erb, Thoralf u.a. (2000): Konsequenzen der Globalisierung für die Wettbewerbspolitik, Frankfurt am Main.
[12] Erb, Throralf spricht hier von „preisliche und nichtpreisliche Wettbewerbsfähigkeit“ S. 36.
[13] Detaillierte Angabe zu dieser Entwicklung findet sich bei Erb, Thoralf u.a.: (2000): a.a.O. S. 27-27.
[14] Kleinert, Jörn; Klodt, Henning (2002): a.a.O. S. 19 in: Oberender, Peter (Hrsg.): a.a.O..
[15] Neuere Untersuchung darüber bei Schiller, Ulf; Göx, Robert F. (2007): An Economic Perspective on Transfer Pricing in: Chapman, Christopher S.; Hopwood, Anthony G.; Shield Michael D: (Hrsg.): Handbook of Management Accounting Research, Oxford S. 673-693.
[16] „Man sollte die Möglichkeiten der Gewinnlenkung durch die Transfergestaltung nicht zu gering achten“ Pausenberger, Ehrenfried (1999): Globalisierung der Wirtschaft und Machteinbußen der Nationalstaten in: Engelhard, Johan; Oechsler, Walter A. (Hrsg.) Internationales Management. Auswirkung globaler Veränderungen auf Wettbewerb, Unternehmensstrategies und Märkte, Wiesbaden, S. 74-91 (84).
[17] Aus steuerrechtlicher Sicht s. Clive R. Emmanuell (1999): International Transfer Pricing and Countervailing Fiscal Rules in: Engelhard, Johan; Oechsler, Walter A. (Hrsg.)a.a.O. S. 415-433; Pausenberger, Eherenfried (1992): Konzerninterner Leistungsaustausch und Transfer-politik in internationalen Unternehmen in: Kumar, Brij N. u.a. (Hrsg.): Handbuch der Internationalen Unternehmenstätigkeit, München S. 769-786.
[18] Großmann, Harald (1999): Integration der Märkte und wettbewerbspolitischer Handlungs-bedarf in: Hesse, Helmut u.a. (Hrsg.): a.a.O S. 83- 96.
[19] Kerber, Wolfgang (2000): Wettbewerbsordnung für den interjurisdiktionellen Wettbewerb, in: WiST Heft 7/2000 S. 368-374; Erb, Thoralf u.a.: (2000): a.a. O. S. 59-67.
[20] Einen sehr guten Überblick über ideengeschichtlichen Grundlagen und das Wesen der Entwcklung bietet Ambriosius, Gerold (2005): Regulativer Wettbewerb and koordinative Standardieserung zwischen Staaten, Stuttgart.
[21] Kerber, Wolfgang (2000): a.a.O.
[22] Apolte, Thomas (1999): Die ökonomische Konstitution eines föderalen Systems: dezentrale Wirtschaftspolitik und institutioneller Wettbewerb, Tübingen.
[23] Sun, Jean Mey; Pelkmans, Jacques (1995): Regulatory Competition in the Single Market in: Journal of Common Market Studies Vol. 33 S. 67-89.
[24] Z. B. zur gesellschaftspolitischen Relevanz der Fusionskontrolle vgl. Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drs. VI/2520 vom 18. August 1971, S. 15 ff.
[25] S. Monopolkommission Hauptgutachten (1998/1999): a.a.O. S.425. Diese Hilfsaktion hat offenbar mit der hier angesprochen Problematik von Fusion nichts zu tun. Zu fragen ist in diesem Zusammenhang allerdings, wie diese einmalige Art von Hilfe möglich wurde. So scheint die einfache Antwort darauf in dem Gedanken zu liegen, dass es gerade um bevorzugte Maßnahmen für das Großunternehmen ging. Dabei ist davon auszugehen, dass auch gesellschaftspolitische Belange eine wesentliche Rolle spielten. Die Sozialkritiker haben zu Recht die Gegenfrage gestellt, warum staatliche Beihilfe für wirtschaftlich angeschlagene mittlere und kleine Unternehmen nicht rechtlich und politisch möglich ist, wenn sie im Notfall genauso hilfsbedürftig sind wie die Großunternehmen. Die Sorge um Arbeitsplätze ist sicherlich nur ein Teilaspekt des komplexen Problems, das Emotionen in der Gesellschaft hervorrufen kann.
[26] Gründsätzliche Behandlung dieses Problems bei Höpner, Martin; Jackson, Gregory (2001): An Emerging Market for Corporate Control? The Mannesmann Takeover and German Corporate Governance, Max Planck Institut für Gesellschaftsforschung Discussionpaper 01/05.
[27] Höpner, Martin; Jackson, Gregory (2001): a.a.O. S. 22.
[28] Höpner, Martin; Jackson, Gregory (2001): a.a.O. S. 24.
[29] Höpner, Martin; Jackson, Gregory (2001): a.a.O. S. 24.
[30] Hier trug möglicherweise die Korruptionsaffäre der Funktionäre dazu bei, diese Übernahme zu ermöglichen. Eine tiefgehende Untersuchung über das Vertrauen ist nicht nicht möglich.
[31] Höpner, Martin; Jackson, Gregory (2001): a.a.O. S. 28.
[32]Höpner, Martin; Jackson, Gregory (2001): a.a.O. S. 47. Sie orientiert sich vielmehr an der Entwicklung des Kapitalmarkts. Ziel ist es, die Rechte von Kleinaktionären zu stärken und die Berichtspflichten der Manager gegenüber den Kontrollorganen festzulegen.