Kim Them Do
Kapitel 2 Begriffsbestimmungen
Chương II trình bày nội dung những khái niệm cơ bản về chính sách và luật cạnh tranh, phốî hợp quốc tế, trào lưu toàn cầu hoá, diễn biến việc sát nhập các doanh nghiệp quốc gia và quốc tế, sự hình thành và phát triển mạng lưới quốc tế.
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Bevor die Ausgangsthese problematisiert werden kann, ist es notwendig, dass einige grundlegende Begriffe abgegrenzt und geklärt werden. In diesem Kapitel werden die Begriffe, die für den weiteren Fortgang der Argumentation von grundlegender Bedeutung sind, präzisiert, nämlich Wettbewerb, Wettbewerbspolitik, Wettbewerbsordnung, internationale Koordinierung, Globalisierung, Fusion und Netzwerke.
Wettbewerb
Unter Wettbewerb versteht man im Allgemeinen das Streben von zwei oder mehr Personen bzw. Gruppen nach einem Ziel, wobei der höhere Zielerreichungsgrad des einen i. d. R. einen geringeren Zielerreichungsgrad des anderen bedingt. Als Beispiel kann ein sportlicher Wettkampf dienen.[1]
Ausgehend von dieser Vorstellung hat der Wettbewerb im Wirtschaftsleben folgende Merkmale: Mindestens zwei Anbieter oder Nachfrager treten auf dem Markt auf. Sie verhalten sich antagonistisch und können durch ihren Einsatz einem Ziel nur zu Lasten anderer Wirtschaftssubjekte näher kommen. Also sind sowohl ein Verhalten bzw. ein Prozess als auch eine Struktur für den Wettbewerb bestimmend. Diese Erklärung stellt allerdings lediglich eine vage Umschreibung dar, wobei jedes der genannten Elemente (Streben, antagonistische Beziehung und mindestens zwei Anbieter) wiederum umstritten und er-läuterungsbedürf-ns zwei Anbieter) ist wiederum tig ist.[2]
Mangels gemeinsamer Ansatzpunkte ist ein einheitlicher Begriff des Wettbewerbs nicht in allen Wissenschaftsdisziplinen erreichbar. Angesichts der unübersehbaren Vielgestaltigkeit von Wettbewerbsprozessen kann eine vollständige Darstellung dieses Begriffes auch nicht beansprucht werden. Der Versuch, Wettbewerb begrifflich genau zu präzisieren, setzt in der vorliegenden Arbeit an den erwarteten positiven Wirkungen der Funktionen der Wettbewerbspolitik an, d.h. die Frage nach dem Wettbewerb wird mit dem Hinweis auf die verschiedenen Funktionen der Wettbewerbspolitik zu beantworten versucht.[3]
Wettbewerbspolitik
In der wettbewerbspolitischen Theorie werden die Funktionen des Wettbewerbs nach wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten unterschieden.[4]
Aus Sicht der wirtschaftspolitischen Wettbewerbsfunktion[5] kommt es bei der Wettbewerbspolitik vor allem darauf an, dass die Steuerung der Wettbewerbswirtschaft durch die Konsumenten erfolgen soll (Steuerungsfunktion).Was die Konsumenten nicht wünschen, lässt sich in einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung auch nicht verkaufen. Wer die Konsumentenwünsche erfüllt, kann hingegen verkaufen. Aus dieser Überlegung folgt: Wenn kein Wettbewerbsverhältnis am Markt besteht, dann haben die Verbraucher keine Alternative mehr, ihre Präferenzen auszuwählen. Dies ist dann der Fall, wenn das Staatsmonopol nicht mehr die Wünsche seiner Bürger berücksichtigen muss, wie die Erfahrungen aus der Zentralverwaltungswirtschaft zeigen (Allokationsfunktion). In einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung sind die Verbraucher – idealtypisch – der „Souverän der Wirtschaft“[6].
Anders stellt sich dies aus Sicht der gesellschaftlichen Wettbewerbsfunktion[7] dar, nach der die Aufgabe des Wettbewerbs umfassender betrachtet wird. Sie sorgt für die Herstellung einer einigermaßen gleichmäßigen Machtverteilung zwischen Wirtschaft und Gesellschaft (Verteilungsfunktion)und ihre Aufgabe besteht darin, den Aufbau einer Machtposition zu verhindern, welche die Freiheit aller bedroht oder gar beseitigt (Kontrollfunktion)[8]. In diesem Zusammenhang ist unumstritten, dass es Wettbewerb ohne Privatautonomie und Eigentumsgarantie nicht geben kann. Dies sind die Säulen, auf denen jede funktionsfähige freie Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung ruht. Es gibt keine Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung ohne Vertragsfreiheit, Privateigentum oder Wettbewerb (Freiheitsfunktion). Darüber hinaus ist allerdings die Frage interessant, in welchem Maß diese Funktionen jeweils wünschenswert sind und wie der Wettbewerb geschützt werden kann.
Zusammenfassend lässt sich an dieser Stelle festhalten, dass die Funktion der Wettbewerbspolitik darin besteht, den Schutz und die Förderung von Wettbewerb zu gewährleisten.[9]
Wettbewerbsordnung
Der Begriff der Wettbewerbsordnung geht auf die ordoliberale Konzeption zurück.[10] Ausgehend vom ökonomischen Liberalismus und den negativen Erfahrungen mit Laissez-faire-Marktwirtschaften haben die Schöpfer des Ordoliberalismus einen Ordnungsrahmen für marktwirtschaftliche Systeme entwickelt.
Ziel ist es, den Wettbewerb zu schützen und die individuelle Freiheit der Bürger zu sichern. Die Gewährung schrankenloser Freiheit im Wirtschaftsleben kann zur Unfreiheit führen. Nach dieser Lehre müssen der Wettbewerb und die Freiheit, an ihm teilzunehmen, geschützt werden. Das Wichtigste bei dieser Theorie ist die Unterscheidung von Form und Prozess des Wettbewerbs. Demnach hat der Staat die Aufgabe, der Wirtschaft einen Ordnungsrahmen zu geben, während die Gestaltung des Wirtschaftsprozesses im Rahmen der Wettbewerbsordnung den privaten Haushalten und Unternehmen überlassen bleiben soll[11].
Dieser Ansatz stellt das Denken in Ordnungen in den Mittelpunkt und schließt die Analyse der Interdependenzen verschiedener Ordnungen ein. Entscheidend dabei ist, dass eine wechselseitige Beziehung von Staats- und Wirtschaftsordnung gewährleistet werden muss. Die Wettbewerbsordnung ist in diesem Sinne eine Gesamtkonzeption, in deren Rahmen unterschiedliche Teilordnungen zu einer konsistenten Gesamtordnung zusammengefügt werden. Vor allem geht es um die wettbewerbliche Ausgestaltung der Wirtschaftsprozesse, mit der die wirtschaftliche Wahl- und Handlungsfreiheit gesichert wird. Um dieses Ziel zu erreichen sind die unterschiedlichen Teilordnungen aufeinander abzustimmen, beispielsweise durch Koordinierung zwischen der Rechts- und der Wirtschaftsordnung.
Eine Wettbewerbsordnung verhindert also, dass Unternehmen das Recht auf Vertragsfreiheit dazu missbrauchen, die Wettbewerbsfreiheit Dritter zu be-schränken. Sie wirkt damit der Entstehung privatwirtschaftlicher Macht im Sinne einer Monopolisierung oder Oligopolisierung entgegen, sofern sie nicht Ausdruck einer überlegenen unternehmerischen Leistungsfähigkeit ist.[12]
Die Konzeption des Ordoliberalismus macht den Unterschied zwischen Wettbewerbsordnung und Wettbewerbspolitik deutlich. Die Wettbewerbsordnung stellt den allgemeinen Rahmen dar, den der Staat für den Markt setzt. Zur Wettbewerbspolitik gehören die Kontrolle und die Intervention des Marktes durch den Staat, wenn der Wettbewerb gefährdet ist. Ziel ist es, die Wettbewerbsordnung zu gewährleisten.
Internationale Koordinierung
In der Literatur zur internationalen Politik finden Begriffe oft keine einheitliche Verwendung. Es kommt darauf an, welche Aspekte man bei der Behandlung des Themas schwerpunktmäßig einzuordnen beabsichtigt. In der vorliegenden Arbeit handelt es sich um die Aspekte internationale Kooperation, Koordinierung, Harmonisierung und Konvergenz.[13] Es ist also sinnvoll, diese Begriffe zu beleuchten.
Die Kooperation ist die umfassendste Form der internationalen Zusammenarbeit. Sie lässt sich nach dem Intensitätsgrad der Zusammenarbeit differenzieren:
- Austausch von allgemeinen Informationen über die wirtschaftliche Lage und die Wirtschaftspolitik;
- ständige gegenseitige Mitteilung der geplanten wirtschaftspolitischen Maßnahmen;
- Vereinbarung von wirtschaftspolitischen Zielen und Maßnahmen sowie
- zentrale Beschlussfassung und Durchsetzung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen.
Unter der internationalen Koordinierung versteht man die beiden letztgenannten Formen der Kooperation, welche die Abstimmung, die zentrale Beschluss-fassung und die zentrale Durchsetzung der wirtschaftspolitischen Ziele und Maßnahmen beinhalten. Es handelt sich dabei um eine Modifizierung der nationalen Wirtschaftspolitik aufgrund der Anerkennung der wirtschaftlichen Interdependenz zwischen den Ländern. Mit dieser wirtschaftspolitischen Koordinierung verfolgen die Staaten eine gemeinsame Strategie, um die Wohlfahrt insgesamt zu maximieren.[14]
Abstellend auf diese Merkmale lässt sich nun der Begriff Koordinierung fol-gendermaßen definieren: Koordinierung bedeutet, dass Akteure (hier: Staaten) ihre wirtschaftspolitischen Maßnahmen in einer gemeinsam verfolgten Strategie aufeinander abstimmen, um auf diese Weise ihre wirtschaftspolitischen Ziele besser erreichen zu können.
Neben der oben dargestellten Kooperation gibt es verschiedene Methoden zur Erreichung dieser Zielsetzung. Die wichtigsten sind folgende:
- Hegemonialmethode: Ein Land übernimmt die Leitung.
- Supranationalitätsmethode: Es werden Gemeinschaftsorgane errichtet, die den nationalen Instanzen übergeordnet sind.
- Gleichberechtigungsmethode: Die Kooperationspartner sind gleichberechtigt und weisungsunabhängig. Eine übergeordnete Institution ist nicht ersichtlich.
Aus dieser Sichtweise heraus geht es nun darum, die oft verwandten Begriffe Konvergenz und Harmonisierung voneinander abzugrenzen.
Mit Konvergenz ist eine Entwicklung gemeint, bei der sich einzelne oder mehrere ökonomische Größen im Laufe der Zeit annähern, z.B. die Wachstums- und Inflationsrate im Rahmen der europäischen Integrationspolitik.
Mit Harmonisierung wird die Angleichung nationaler Regeln bezeichnet, um auf diese Weise die Strukturen der beteiligten Länder zu vereinheitlichen, z.B. in einigen Bereichen der Wirtschafts- und Rechtspolitik im europäischen Integrationsprozess. Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass eine Koordinierung zur Erreichung langfristiger Ziele häufig eine Harmonisierung zum Inhalt hat, aus welcher eine Konvergenz folgen kann.
Globalisierung
Die Internationalisierung der Wirtschaft wird oft als Globalisierung bezeichnet.[15] Die Verwendung dieses Begriffs in der politischen Diskussion ist inflationär, seine Semantik diffus und eine klare Definition fehlt. Im Bemühen um eine begriffliche Klärung finden sich seit jeher unterschiedliche Ansätze, die vom jeweiligen wissenschaftlichen Kontext, dem sie entstammen, geprägt sind.
Aus soziologischer Sicht[16] ist der Begriff der Globalisierung keineswegs völlig neu, hat aber eine neue Qualität erreicht, z. B. durch die breite Vernetzung der Telekommunikation. Daher ist das Konzept der Globalisierung nicht gut geeignet, die aktuelle Phase des Weltsystems zu beschreiben, weil es sich um ein Phänomen in der jahrhundertlangen Geschichte des kapitalistischen Weltsystems handelt.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht[17] handelt es sich überwiegend um die strategische Entscheidung eines international tätigen Unternehmens über eine Direktinvestition im Ausland. Dabei wird diese Ausrichtung häufig mit einer globalen Standardisierung von Produkten und Prozessen gleichgesetzt.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht[18] kommt es entscheidend darauf an, ob und wie sich die verschiedenen Volkswirtschaften angesichts der wachsenden Mobilität der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital über Ländergrenzen hinweg in einem kompatiblen System integrieren können.
In der Politikwissenschaft[19] wurde die Aufgabe des Begriffs zugunsten von Denationalisierung empfohlen. Allgemein wird unter Globalisierung ein Prozess der Ausweitung gesellschaftlicher Interaktionen über den Nationalstaat hinaus verstanden. In dieser Sichtweise sieht die Politikwissenschaft eine Vor-stufe der Entgrenzung[20].
Trotz der begrifflichen Verwirrung kann man zumindest festhalten, dass Glo-balisierung keineswegs nur ein ökonomisches Phänomen ist, wie oft behauptet wird. Sie bezieht sich auf weit mehr als die Intensivierung des Welthandels und die Tätigkeiten transnationaler Unternehmen. Die zunehmende grenzüberschreitende Dimension der politischen, sozialen, kulturellen und ökologischen Probleme ist eines ihrer Hauptmerkmale.[21] Diese Prozesse implizieren eine Vermehrung und eine Verdichtung grenzüberschreitender Interaktionen, die viele Arten von Akteuren (Gesellschaften, Staaten, Organisationen und Individuen) betreffen. Verschiedene Aspekte der Entwicklung von Globalisierung sind hier von Bedeutung.[22]
Globalisierung ist zunächst ein räumliches Phänomen. Lokale, regionale, nationale und globale Räume werden immer enger und auf eine neue Art und Weise miteinander verwoben. Regionen schieben sich als Akteure zwischen die Nationalstaaten und die globale Ebene. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Aktivitäten verteilen sich neu über lokale, regionale und nationale bis hin zu globalen Räumen. Diese Vernetzung kann dazu führen, dass weit entfernte Ereignisse auf lokale Entwicklungen zurückwirken und umgekehrt.
Globalisierung hat aber auch eine zeitliche Dimension: Informationen, Wissen und Kapital können in immer kürzerer Zeit rund um den Globus transportiert werden. Jede Nachricht, jede Entscheidung in einer Ecke der Welt kann sich sekundenschnell am anderen Ende der Welt auswirken.
Globalisierung ist außerdem von kausalen Interdependenzketten durch unterschiedliche Trends charakterisiert. Ein Beispiel dafür: Wirtschaftsentwicklung, Bevölkerungswachstum, Umwelt und technologische Innovation wirken auf-einander ein. Die Formen der Globalisierung sind vielfältig. Sechs typische Dimensionen lassen sich ganz allgemein unterscheiden.
- Globale Güter: z.B. Klimaschutz, Stabilität des internationalen Finanzsystems;
- Grenzüberschreitende Probleme: z. B. Migration, Umweltverschmutzung;
- Globale Phänomene: z. B. Megastädte, Beschäftigungskrisen;
- Globale Interdependenz: z. B. Welthandel, Transport;
- Systemwettbewerb: z.B. Wettläufe der Steuersenkung, Wettbewerb der Kostensenkung;
- Komplexität der Rahmenordnung von Global Governance: z. B. Legitimationsdefizite, Koordinationsprobleme der Mehrebenenpolitik.
Fusion
Die Verwendung des Begriffs Fusion oder Megafusion in der öffentlichen Diskussion scheint klar zu sein. Darunter werden überwiegend Zusammenschlüsse von verschiedenen Großunternehmen mit grenzüberschreitendem Charakter verstanden. Aus diesem allgemeingültigen Verständnis kommt die detaillierte Frage nach Umsatz, Kaufwert, Anzahl der Beschäftigten oder Marktanteilen nicht mehr in Betracht.
Aus betriebwirtschaftlicher Sicht[23] ist das Verständnis von Fusion hingegen komplizierter. Der Begriff des Zusammenschlusses internationaler Unternehmen umfasst eine Vielzahl von Organisationsformen, die durch unterschiedliche Wirkungen im Wettbewerb gekennzeichnet sind. Zu erwähnen ist hier besonders die Differenzierung von Fusionen, Allianzen, Strategischen Allianzen und Joint-Ventures. Hierunter fallen auch Gemeinschaftsunternehmen, Arbeitsgemeinschaften, Konsortien und Kartelle. In dieser Untersuchung ist eine genauere Differenzierung allerdings nicht erforderlich. Eine weitere Vertiefung würde den Rahmen der vorliegenden Arbeit sprengen. Aus diesem Grund wird folgende Definition zugrunde gelegt:
Ein Zusammenschluss wird durch eine Fusion von mehreren bisher unabhängigen Unternehmen oder durch den Erwerb der Kontrolle über ein anderes Unternehmen durch den Erwerb von Anteilsrechten oder Vermögenswerten, durch Vertrag oder auf sonstige Weise bewirkt.[24]
Ausgehend von dieser Definition kann man zwei Formen von Unternehmenszusammenschlüssen unterscheiden: Übernahmen (Kontrollerwerb = acquisitions) und Fusionen (mergers).
Bei Übernahmen handelt es sich um den Kauf von Kapitalbeteiligungen zur Erlangung der Gesamtheit oder von Teilbereichen der wirtschaftlichen Aktivitäten eines oder mehrerer Unternehmen. Die beteiligten Unternehmen sind bei dieser Verbindung rechtlich auch weiterhin selbständig. Die Kontrolle kann durch den Kauf von Gesellschaftsanteilen an Kapitalgesellschaften, aber auch durch Aktientausch oder durch den Erwerb von Vermögenswerten erfolgen. Die Kontrolle über ein Unternehmen liegt vor, wenn ein bestimmender Einfluss auf die Unternehmensstrategie nachweisbar ist. Ein Beispiel hierfür ist etwa der Erwerb der Stimmrechtsmehrheit eines anderen Unternehmens.[25]
Hiervon sind Fusionen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zu unterscheiden. Rechtlich werden durch eine Fusion entweder zwei oder mehrere bisher voneinander unabhängige Unternehmen zu einem neuen Unternehmen verschmolzen und haben dadurch keine eigene Rechtspersönlichkeit mehr, oder ein Unternehmen geht in einem anderen auf, wobei das letztere seine Rechtspersönlichkeit behält, während ersteres als juristische Person untergeht.
Bei einer wirtschaftlichen Fusion legen zuvor unabhängige Unternehmen hingegen ihre Aktivitäten so zusammen, dass eine neue wirtschaftliche Einheit entsteht, ohne dass rechtlich von einer Fusion gesprochen werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn zwei oder mehr Unternehmen vertraglich vereinbaren, sich einer gemeinsamen wirtschaftlichen Leitung zu unterstellen, ohne ihre Rechtspersönlichkeit aufzugeben.[26] In der Praxis von Fusionen wird zwischen horizontalen, vertikalen und konglomeraten Zusammenschlüssen unterschieden.
Unter horizontalen Zusammenschlüssen wird die Vereinigung von Unternehmen verstanden, insofern sie auf dem gleichen sachlich und räumlich relevanten Markt tätig sind. Bei vertikalen Zusammenschlüssen schließen sich Unter-nehmen auf vor- oder nachlagerten Wirtschaftsstufen zusammen. Konglomerate oder diagonale Zusammenschlüsse liegen dann vor, wenn ehemals selbständige Wirtschafteinheiten zusammengeschlossen worden sind, die weder Güter und Dienstleistungen auf den gleichen Produktmärkten (horizontal) anbieten noch in einem Käufer-Verkäufer-Verhältnis (vertikal) zueinander stehen. Dies ist dann der Fall, wenn die Fusionspartner ihre Waren und Dienstleistungen nach der Verbindung auf völlig unterschiedlichen Märkten anbieten.
Netzwerke
Seit langem ist Netzwerk ein Modebegriff im gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskurs.[27] Diese Beliebtheit lässt sich dadurch erklären, dass die soziale Vernetzung nicht nur eine wahrnehmbare Tendenz in der Praxis, sondern auch ein umstrittenes Thema in der theoretischen Debatte geworden ist.
Bei den verschiedenen Strängen der Netzwerkdiskussion geht es vor allem um die Frage der Steuerung von Zusammenarbeit oder das Arrangement von verschiedenen Partnern. Die Kernfrage in dieser Diskussion lautet, wie kollektives Handeln überhaupt koordiniert werden kann und wie im Konfliktfall Abstimmungsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Kooperationspartnern gefunden werden können.
Das Wichtigste ist aber, dass die Fortsetzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit notwendig ist und die Koordination der Beteiligten als Bedingung anzusehen ist. Dies hat zur Folge, dass eine Koordination nur dann erfolgreich ist, wenn verschiedene Akteure an diesem Prozess beteiligt sind und gleichberechtigt mitwirken.
Diese allgemeine Überlegung soll hier ausreichen. Eine Debatte über die Netz-werkbegriffe der Soziologie[28], der Politikwissenschaft[29] oder auch der Ökonomie[30] an dieser Stelle zu führen wäre nicht zweckmäßig. Es ist stattdessen sinnvoller, einen allgemeingültigen Netzwerkbegriff auswählen, der sich wie folgt zusammenfassen lässt:[31]
Bei Netzwerken geht es vor allem um die Interaktion (sowohl informell als auch formell) zwischen Akteuren (Organisationen oder Einzelpersonen) mit verschiedenen Interessen, die ein gemeinsames Handlungsproblem auf einer dezentralen, nicht hierarchischen Ebene bearbeiten. Es ist also ein sektorales System der Interessenvermittlung zwischen staatlichen und privaten Akteuren, die autonom agieren. Dabei kann sich durchaus eine asymmetrische Beziehung zwischen den Akteuren ergeben. Durch Netzwerkbildung kann im Rahmen erfolgreicher Koordination eine Lösung für ein gemeinsames Handlungsproblem gefunden werden.
Es gibt verschiedene Auffassungen über die Formen der Netzwerksorganisationen, auf die hier nicht näher eingehen werden muss.[32] In Bezug auf die Lösung globaler Probleme durch globale Netzwerkverbindungen sind folgenden drei Typen erwähnenswert.[33]
– Internationale und intergouvernementale Netzwerkorganisation: Es handelt sich hier um ein Modell der horizontalen Selbstkoordination zwischen Nationalstaaten. Die Staaten treffen Entscheidungen und setzen diese um. Zum Teil sind auch substaatliche Akteure involviert, was zu einer Verbesserung der Kooperation beitragen kann.
– Globale Netzwerkorganisation: Bei dieser Selbstkoordination können nicht nur die Staaten, sondern auch die gesellschaftliche Akteure eine wesentliche Rolle spielen. Im Rahmen der Verhandlung sowie der Umsetzung können andere Teilnehmer auch mit entscheiden. Ein hierarchisches Verhältnis von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren ist nicht per se ersichtlich.
– Transnationale Netzwerkorganisation: Bei dieser Netzwerkform gibt es keine staatliche Beteiligung. Die Beteiligten sind rein gesellschaftliche Akteure.
Diese Differenzierung von Netzwerkverbindungen ist lediglich analytischer Natur, da die dargestellten Formen sich in der Praxis unter Umständen ergänzen und oft nicht trennscharf unterschieden werden können.
[1] Vgl. Schmidt, Ingo (2005): Wettbewerbspolitik und Kartellrechts, Stuttgart § 1 S. 1; Herdzina, Klaus (1999): Wettbewerbspolitik, Stuttgart S. 7.
[2] Schmidt, Ingo (2005): a.a.O.; Herdzina, Klaus (1999): a.a.O.
[3] Bestätigt durch Emmerich, Volker (2006): Kartellrecht, München § 1 S. 3.
[4] Emmerich, Volker (2006): a.a.O. S. 4.
[5] Emmerich, Volker (2006): a.a.O. S. 4.
[6] Bei Konsumentensouveränität sind diejeniege Ziele anzustreben, die dem tasächlichen Bedarf der eizelnen Wirtschaftssubjekt entsprechen, vgl. Schmidt, Ingo (2005): a.a.O S. 4.
[7] Emmerich, Volker (2006): a.a.O. S. 4; Herdzina, Klaus (1999): S.11.
[8] Herdzina, Klaus (1999): S.12.
[9] Emmerich, Volker (2006): a.a.O.; sinngemäß auch so, nur in der Formulierung abweichend bei Schmidt, Ingo (2005): a.a.O., §1 S. 2 und Herdzina, Klaus (1999): a.a.O. § 1 S.10; vgl. dazu die englische Definition von Competition Policy: „The set of policies and laws which ensure that competition in the marketplace is not to restricted in a way that is detrimental to society (or in a such way as to reduce economic welfare)” s. Massimo, Motta (2004): Competition Policy Theory and Practice, Cambridge S. 30.
[10] Die Theoriegründer haben den Katalog der konstituierenden und regulierenden Prinzipien als Leitlinien für eine Politik der Wettbewerbsordnung entwickelt. Die konstituierenden Prin-zipien dienen der Herstellung der Wettbewerbsordnung (z.B. Geldwertstabilität, Offenheit der Märkte, Schutz des Eigentums und der Vertragsfreiheit). Mit den regulierenden Prinzipien soll die Wettbewerbsordnung funktionsfähig gehalten werden (z.B. Monopolaufsicht, Leistungs-prinzip…).heit der Märkte, Schutz des E Mehr dazu s. Hoppmann, Erich (1995): Eucken Walters Ordnungsökonomik- heute, Ordo, Bd. 46, S. 41-45.
[11] Hoppmann, Erich (1995): a.a.O.
[12] Diese Begriffsformulierung geht auf Monopolkommission (1992): a.a.O. S. 405 zurück.
[13] Nach Bröcheler, Thomas (1995): Weltwirtschaftliche Interdependenz und internationale Koordinierung der Wirtschaftspolitik. Eine Analyse der Auswirkungen zunehmender ökonomischer Verflechtungen, Bergisch Gladbach/Köln S. 157.
[14] Im Vergleich hierzu die englische Definition: „Co-operation is required in any situation where parties must act together in order to achieve a mutually acceptable outcome. Coordination is a form of co-operation requiring parties to pursue a common strategy in order to avoid the mutually undesirable outcome arising from the pursuit of the divergent strategies” Little, Richard (2001): International Regime in: Baylis, John; Smith, Steve (Hrsg.): The Globalization of World Politics. An Introduction to International Relations, Oxford S. 314.
[15] Die Literatur zum Thema Globalisierung ist mittlerweile kaum mehr zu überblicken. Zu einer umfassenden Darstellung der begrifflichen Verwirrung in der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion s. Caspers, Rolf (1999): Globalisierung der Wirtschaft und Anpassungsdruck in Deutschland in: Apolte, Thomas; Caspers, Rolf; Welfens, Paul J.J. (Hrsg.): Standortwettbewerb, wirtschaftliche Rationalität und internationale Ordnungspolitik, Baden-Baden. S. 46-76.
[16] Beck, Ulrich (1998): Globalisierung, Frankfurt a.M.
[17] Kantebach Erhard; Mayer Otto (1996/Hrsg.):Von der internationalen Handels- zur Wettbewerbsordnung, Baden- Baden.
[18] Fritz-Aßmus, Dieter (1997): Zum Ordnungsrahmen einer internationalen Wettbewerbspolitik in: Fritz-Aßmus, Dieter; Tuchfeld E (Hrsg.) Die Ordnung des Welthandels, Bern S. 197-224.
[19] Zur ausführlichen Diskussion der spezifischen Merkmale der Globalisierung s. Behrens, Maria (2005/Hrsg.): Globalisierung als Politische Herausforderung, Global Governance zwischen Utopie und Realität, Opladen; Beisheim, Mariane; Dreher, Sabine; Walter, George; Zangl, Bernhard; Zürn, Michael (1999): Im Zeitalter der Globalisierung? Thesen und Daten zur gesellschaftlichen und politischen Denationalisierung; Baden-Baden; Messner, Dirk (1999): Globalisierung, Global Governance und Entwicklungspolitik in: IPG Heft 1/1999 S.18 ff.
[20] Grunlegender s. Kohler- Koch, Beate (Hrsg.): Regieren in entgrenzten Räume, Politische Vierteljahresschrift PVS Sonderheft 29, Opladen.
[21] Schaeffer, Robert K. (2003): Understanding Globalization. The social consequences of political, economic and environmental changes, New York/Oxford.
[22] Diese Ausführung geht auf die Begriffsbestimmung von Messner, Dirk (2005): Global Governance: Globalisierung im 21. Jahrhundert gestalten in: Behrens, Maria (Hrsg.) a.a.O. S. 28-54 (34-36) zurück.
[23] Kinze, Konstanze (2000): a.a.O. S. 15 ff.
[24] Diese Ausführungen orientieren sich an der Mitteilung der Kommission über den Begriff des Zusammenschlusses ABL C 66 vom 2.3.1998; vgl. auch Whisch, Richard (2005): a.a.O. S. 779.
[25] Mitteilung der Kommission über den Begriff des Zusammenschlusses ABL C 66 vom 2.3.1998 Rdn. 8, 9 und 10.
[26] Mitteilung der Kommission über den Begriff des Zusammenschlusses ABL C 66 vom 2.3.1998 Rdn. 6 und 7.
[27] Lütz, Susanne (2004): Governance in der politischen Ökonomie in: Benz, Arthur (Hrsg.): Governance. Regieren in komplexen Regelsystemen. Eine Einführung, Wiesbaden S. 147-172; Windeler, Arnold (2001): Unternehmungsnetzwerke. Konstitution und Strukturation, Wiesbaden; Kenis, Patric; Schneider, Volker (1996/Hrsg.): Organisation und Netzwerk. Institutionelle Steuerung in Wirtschaft und Politik, Frankfurt; Héritier, Adrienne (1993): Policy-Netzwerkanalyse als Untersuchungsinstrument im europäischen Kontext. Folgerung aus einer empirischen Studie regulativer Politik, in: Héritier, Adrienne (Hrsg.): Policy-Analyse. Kritik und Neuorientierung, PVS Sonderheft 24, Opladen.
[28] Jansen, Dorothea (1999): Einführung in die Netzwerkanalyse. Grundlagen, Methoden, Anwendungen, Opladen.
[29] Héritier, Adrienne (1993/Hrsg.): a.a.O.
[30] Lütz, Susanne (2004): a.a.O.
[31] Diese Ausführung geht auf die Begriffsbestimmung nach Héritier, Adrienne (1993): a.a.O. S. 432 zurück.
[32] Netzwerkbezogene, inhaltsbezogene und funktionsbezogene Netzwerktypen sind Beispiele. Zur exemplarischen Analyse der Typologie sozialer Netzwerk s. Sydow, Jörg; Duschek Ste-phan; Möllerimg, Guido; Rometsch, Markus (2003): Kompetenzentwicklung in Netzwerken. Eine typologische Studie, Wiesbaden. Neuere Untersuchunge bei Slaughter, Anne-Marie
(2004): S. 51 Darauf hat sie vor allem Harmonization, Information und Enforcement Network hingewiesen
[33] Kern, Kristine (2003): a.a.O: S. 285- 315.